Montag, 9. März 2015

Tierärzte haben eine Aufklärungspflicht bzgl. Behandlungsrisiken und Alternativen

Bei risikoreichen Behandlungen eines Tieres und finanziellen Interessen des Eigentümers müssen Tierärzte den Eigentümer über Risiken einer tierärztlichen Behandlung und über evtl. bestehende Behandlungsalternativen vollumfänglich aufklären. Die von einem Tierarzt zu fordernde Aufklärung ist jedoch nicht mit der in der Humanmedizin zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts des Patienten gebotenen vollumfänglichen Aufklärung zu vergleichen. Klärt ein Tierarzt den Tiereigentümer nicht oder nur unzureichend auf, so macht er sich gegenüber diesem schadensersatzpflichtig (OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2015, Az.: 26 U 95/14).
 
 

Tierrecht – Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen/Olpe

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