Dienstag, 10. März 2015

Gaszähleraustausch - Zutrittsrecht des Betreibers des örtlichen Gasnetzes

Will der Betreiber des örtlichen Gasnetzes die Wohnung des Anschlussnutzers zum Zwecke des Austauschs des Gaszählers betreten, so muss er diesem vorher mindestens einen Austauschtermin vorschlagen. Es genügt nicht, dass er vom Anschlussnutzer verlangt, dass dieser dem Gasnetzbetreiber Terminvorschläge unterbreitet. Der Austauschtermin ist einvernehmlich mit dem Anschlussinhaber abzustimmen (AG Dieburg, Urteil vom 26.02.2014, Az: 20 C 1185/13 (21)).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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