Ein Jahreskarten-Abo eines Fußballvereins kann jederzeit ordentlich
gekündigt werden. Dieses Recht des Vereins, selbst zu bestimmen, mit wem er
vertragliche Beziehungen eingeht, ist auch nicht eingeschränkt. Es ist Teil der
Vereinspolitik und der Vereinsfreiheit eines Fußballclubs, welchen Fans
Sonderkonditionen eingeräumt werden sollen, solange dabei keine Vorschriften
zum Schutz gegen die Diskriminierung von Einzelnen verletzt werden (AG München,
Urteil vom 18.12.2014, Az.: 122 C 16918/14).
Rechtsberatung Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen