Ausstellung eines fehlerhaften ärztlichen Attestes ist strafbar……
Stellt ein Arzt bewußt ein fehlerhaftes Attest aus, so stellt kann dies von jeweiligen Berufsgericht für Ärzte bestraft werden (VG Gießen, Urteil vom 15.02.2011, Az: 21 K 1582/10.GI.B).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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