Mittwoch, 2. März 2011

Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme
Ein Vermieter kann nach einer vorgenommenen Modernisierungsmaßnahme die Miete auch dann erhöhen, wenn er die Baumaßnahmen zuvor nicht angekündigt hat (BGH, Urteil vom 02.03.2011, Az: VIII ZR 164/10). Die Ankündigungspflicht des Vermieters dient insoweit lediglich dazu, dass sich der Mieter auf die kommenden Baumaßnahmen einstellen kann.
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
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