Montag, 14. März 2011

Schmerzensgeld – Minderung bei Vorerkrankungen
Bei der Bemessung eines Schmerzensgeldanspruches mindern bestehende Vorerkrankungen den Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten, wenn dieser nicht beweisen kann, dass die Erkrankungen ausschließlich auf das Schadensereignis (z.B. Verkehrsunfall) zurückzuführen sind (OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2011, Az.: 14 W 47/10). Der Geschädigte trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Unfallbedingtheit seiner Verletzungen.
Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuzta
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