Dienstag, 29. März 2011

Betäubungsmittelverstoß bei Polizeiangestellten – fristlose Kündigung

Besteht gegen einen Polizeiangestellten der Verdacht der außerdienstlichen Herstellung von Betäubungsmitteln, so kann vom Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden (ArbG Berlin, Urteil vom 29.03.2011, Az: 50 Ca 13388/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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