Montag, 10. November 2014

Mietvertragsende – Rückgabe des Wohnungsschlüssels – Schadensersatz bei Verlust

Versendet ein Mieter bei Mietvertragsende die Wohnungsschlüssel per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter und geht das Einschreiben verloren, so hat der Mieter dem Vermieter die Kosten für den Austausch des Wohnungsschlosses zu ersetzen (Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 01.09.2014, Az: 31 C 32/14). Ein Mieter hat grundsätzlich die an ihn übergebenen Schlüssel wieder bei dem Vermieter abzuliefern, wenn ihm ein Besitzrecht an dem nicht mehr zusteht. Nach der vorherrschenden Meinung in der Rechtsprechung ist bei vermieteten beweglichen Sachen die Rückgabeverpflichtung grundsätzlich am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Vermieters zu erfüllen.
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Sonntag, 9. November 2014

Verkehrsunfall – Umsatzsteuerersatz bei Kauf eines Ersatzfahrzeuges

Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH, Urteil vom 01.03.2005, Az.: VI ZR 91/04). Eine Erstattung der Umsatzsteuer erfolgt nicht, wenn der Geschädigte weder eine umsatzsteuerpflichtige Reparatur hat durchführen lassen noch bei der Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs von privat Umsatzsteuer angefallen ist (BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az.: VI ZR 363/11). Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (BGH, Urteil vom 02.07.2013, Az: VI ZR 351/12).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 7. November 2014

Schadensersatz für abgebrochene eBay-Auktion

Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot aufgrund des Auktionsabbruchs nicht zum Zuge kommt. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als so genannter „Abbruchjäger“ an der eBay-Auktion beteiligt hat. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetauktionshauses eBay darf ein Verkäufer angebotene Gegenstände während der laufenden Auktion nicht losgelöst von dem Internetauktionshaus eBay anderweitig verkaufen. Macht er dies trotzdem, so macht er sich gegenüber dem Höchstbietenden schadensersatzpflichtig (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13).



Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 5. November 2014

Kreuzungsunfall: irreführendes Blinkersetzens eines vorfahrtberechtigten Geradeausfahrers

Der Wartepflichtige darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass der rechts blinkende Vorfahrtsberechtigte auch tatsächlich nach rechts abbiegt, so dass der Wartepflichtige gefahrlos in die Vorfahrtstraße einfahren kann. Vielmehr bedarf es zumindest eines weiteren Anzeichens, das aus Sicht des Wartepflichtigen den Schluss zulässt, das der Vorfahrtsberechtigte nach rechts abbiegt (z.B. Fahrbahneinordnung nach rechts oder grundlose Geschwindigkeitsreduzierung). Auch wenn das Fahrverhalten des Vorfahrtberechtigten missverständlich ist,  haftet der Wartepflichtige mit einem höheren Haftungsanteil (im Fall mit 70 %) als der Falschblinker am Unfall (OLG Dresden, Az.: 7 U 1876/13, Urteil vom 20.08.2014).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 4. November 2014

Amtsanmaßung: Verwendung des eigenen Fahrzeugs als Polizeifahrzeug

 

Der Angeklagte hatte im vorliegenden Fall mit seinem silberfarben lackierten Pkw der Marke Daimler-Benz, an dessen Fahrzeugseite jeweils blaue Streifen angebracht waren, eine Straße befahren. Bei der Fahrt benutzte er mehrfach ein Blaulicht, das im Fahrzeuginneren an einer Halterung auf dem Armaturenbrett angebracht war, und täuschte so vor, ein Polizeibeamter im Einsatz zu sein, um andere Verkehrsteilnehmer zum Abstand zu mahnen und abzuschrecken. Aufgrund der Lackierung des Fahrzeugs und des Einsatzes des Blaulichts war das Verhalten des Angeklagten objektiv geeignet, den Eindruck der Verwendung eines Polizeifahrzeugs zu erwecken. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Amtsanmaßung verurteilt. Für die Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gem. § 132 Var. 2 StGB reicht es aus, dass die Handlung des Täters objektiv als hoheitlich erscheint und deswegen mit einer rechtmäßigen Amtshandlung verwechselt werden kann. Der Annahme einer solchen Verwechslungsgefahr steht nicht entgegen, dass einzelne außenstehende Beobachter erkannt haben, dass es sich nicht um ein Polizeifahrzeug handelte (OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 32 Ss 110/13).
 
 
Verkehrsstrafrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
 
 

Montag, 3. November 2014

Ehescheidungsprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar

Prozesskosten für die Ehescheidung können nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) immer noch als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Scheidungsfolgekosten sind hingegen nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2014, Az: 4 K 1976/14). Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen.



Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Samstag, 1. November 2014

Darlehensbearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen - Rückforderung

Bearbeitungsentgelte die im Rahmen von Verbraucherdarlehensverträgen formularmäßig berechnet wurden, können von Darlehensnehmern auch noch nach 10 Jahren von der Bank zurückgefordert werden. Darlehensnehmern ist die Erhebung einer Rückforderungsklage gegenüber ihrer Bank erst zumutbar, nachdem sich im Laufe des Jahres 2011 eine gefestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet hat, das Bearbeitungsentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen unzulässig sind. Bereicherungsansprüche verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in 3 Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Hat man unzulässige Bearbeitungsentgelte an seine Bank gezahlt, sollte man diese bis zum 31.12.2014 gegenüber der Bank gerichtlich geltend machen (BGH, Urteile vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
 
 

Bankrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz