Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Montag, 3. November 2014
Ehescheidungsprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar
Prozesskosten für die Ehescheidung können nach der ab 2013
geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG
(Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) immer noch als außergewöhnliche
Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Scheidungsfolgekosten sind
hingegen nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht als außergewöhnliche
Belastung steuerlich abzugsfähig (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom
16.10.2014, Az: 4 K 1976/14). Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen der
grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen.
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