Donnerstag, 18. Dezember 2014

Haftung einer Stadt/Gemeinde für Fahrzeugbeschädigungen durch Bäume

Eine Stadt/Gemeinde schuldet dem Eigentümer eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Fahrzeugs Schadensersatz, wenn sie keine ausreichende Stabilitätskontrolle des Baumes vorgenommen hat. Zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren habe eine Stadt/Gemeinde diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz gegen Astbruch und Windwurf erforderlich sind. In der Regel genügt eine in angemessenen Abständen ordnungsgemäß durchgeführte Sichtprüfung der Bäume. Eine eingehendere fachmännische Untersuchung ist aber dann vorzunehmen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine mangelhafte Stabilität des Baumes bestehen (OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014, Az.: 11 U 57/13).
 
 
Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
 
 

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Während der Arbeitszeit eingeschlafen und vom Stuhl gefallen – Unfallversichert?


Schläft ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf einem Stuhl aufgrund einer „betrieblichen Überarbeitung“ oder aufgrund sonstiger betrieblicher Gründe ein und fällt er sodann vom Stuhl und verletzt sich hierbei, ist er in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und hat einen Anspruch auf Verletztengeld und eine Unfallrente (SG Dortmund, Urteil vom 22.09.1998, Az.:  S 36 U 294/97).
 
 

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Dienstag, 16. Dezember 2014

Urlaubanspruch eines Arbeitnehmers bei Wechsel des Arbeitgebers

Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Urlaubsanspruch eines Arbeitsnehmers nicht mehr, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen (BAG, Urteil vom 16.12.2014, Az.: 9 AZR 295/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 15. Dezember 2014

Verkehrsunfall beim Ein- und Aussteigen – Haftungsverteilung

Gemäß § 14 Abs. 1 StVO muss sich ein Ein- oder Aussteigender so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese strenge Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer des Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang damit stehen. Dabei ist der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet. Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in welchen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen. Auch das in der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank gehört noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss. Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden. Kollidiert ein Kraftfahrzeugführer bei der Vorbeifahrt an einem abgestellten Pkw mit einer geöffneten Tür führt dies in der Regel zur 100%igen Haftung des Ein- oder Aussteigenden am Verkehrsunfall (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2014, Az.: I-1 U 101/13).
 
 

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Freitag, 12. Dezember 2014

Kein Anspruch auf „Weihnachtsgeschenk“ bei Nichtteilnahme an Weihnachtsfeier

Ein Arbeitnehmer, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilgenommen hat (im Fall aufgrund von Erkrankung), hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verschenkte Weihnachtsgeschenk (im Fall ein iPad mini im Wert von ca. 400 Euro). Der Arbeitgeber kann an seine Mitarbeiter Zuwendungen eigener Art tätigen, die nicht mit einer Vergütung für geleistete Arbeit zu vergleichen sind. Der Arbeitgeber ist  bei solchen Zuwendungen auch dazu berechtigt, seine Mitarbeiter unterschiedlich zu behandeln, wenn er damit das Ziel verfolgt, die Betriebsfeiern attraktiver zu gestalten und die Mitarbeiter zur Teilnahme an diesen zu motivieren (Arbeitsgericht Köln, Az.: 3 Ca 1819/13, Urteil vom 09.10.2013).
 
 

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Donnerstag, 11. Dezember 2014

Private Internetnutzung während der Arbeitszeit - Kündigung ohne Abmahnung möglich

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt eine Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer entweder entgegen einem ausdrücklichen Verbot oder einer einschlägigen Abmahnung das Internet für private Zwecke nutzt, oder wenn eine Internetnutzung in einem solchen Ausmaß erfolgt, dass der Arbeitnehmer nicht annehmen könne, sie sei vom Einverständnis des Arbeitgebers gedeckt. Weitere Pflichtverletzungen können darin liegen, dass eine erhebliche Menge von Daten aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme heruntergeladen werden (unbefugter Download), insbesondere wenn damit die Gefahr möglicher Vireninfizierungen oder anderer Störungen des Betriebssystems verbunden sein können, ferner die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt. Ist eine umfangreiche private Nutzung des Internets durch den Arbeitgeber belegt, muss der Arbeitnehmer bei einer Privatnutzungserlaubnis belegen, dass ihm nicht im ausreichenden Umfang Arbeit vom Arbeitgeber zugewiesen worden ist, so dass er Zeit hatte, privat im Internet zu surfen (BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04; Urteil vom 27.04.2006, Az.: 2 AZR 386/05; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014, Az.: 1 Sa 421/13).
 
 

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Mittwoch, 10. Dezember 2014

Alkoholfahrt mit Fahrrad und Kollision mit anderem Radfahrer – Fahrerlaubnisentziehung?

Fährt man mit einer erheblichen Alkoholisierung (im Fall: 2,02 Promille) Fahrrad und kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrradfahrer, kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht nur ein Fahrradfahrverbot aussprechen, sondern auch die bestehende Fahrerlaubnis entziehen, wenn eine angeordnete MPU nicht vorgelegt wird. Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand stellt mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 01.12.2014, Az: 3 L 941/14.NW).
 
 
Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz