Eine Stadt/Gemeinde schuldet dem Eigentümer eines durch
einen herabstürzenden Ast beschädigten Fahrzeugs Schadensersatz, wenn sie keine ausreichende
Stabilitätskontrolle des Baumes vorgenommen hat. Zur Abwehr der von Bäumen
ausgehenden Gefahren habe eine Stadt/Gemeinde diejenigen Maßnahmen zu treffen,
die zum Schutz gegen Astbruch und Windwurf erforderlich sind. In der Regel
genügt eine in angemessenen Abständen ordnungsgemäß durchgeführte Sichtprüfung
der Bäume. Eine eingehendere fachmännische Untersuchung ist aber dann vorzunehmen,
wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine mangelhafte Stabilität des Baumes bestehen
(OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014, Az.: 11 U 57/13).
Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen