Montag, 22. Dezember 2014

Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei Vorstellungsgesprächen

Verunfallt ein Arbeitsloser auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch bzw. auf dem Rückweg von einem Vorstellungsgespräch, so besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich der Arbeitslose aufgrund einer Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei diesem Arbeitgeber beworben hat und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde (Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 26.11.2014, Az.: S 11 U 1929/14).



Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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