Mittwoch, 10. Dezember 2014

Alkoholfahrt mit Fahrrad und Kollision mit anderem Radfahrer – Fahrerlaubnisentziehung?

Fährt man mit einer erheblichen Alkoholisierung (im Fall: 2,02 Promille) Fahrrad und kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrradfahrer, kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht nur ein Fahrradfahrverbot aussprechen, sondern auch die bestehende Fahrerlaubnis entziehen, wenn eine angeordnete MPU nicht vorgelegt wird. Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand stellt mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 01.12.2014, Az: 3 L 941/14.NW).
 
 
Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


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