Freitag, 5. Dezember 2014

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2015

Der zu berücksichtigende Selbstbehalt bei Unterhaltpflichtigen wird zum 01.01.2015 erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800,00 Euro auf 880,00 Euro. Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, dem betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen angehoben:
- Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: bisher 1.000 € - ab 2015 1.080 €
- Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: bisher 800 € - ab 2015 880 €
- anderen volljährigen Kindern: bisher 1.200 € - ab 2015 1.300 €
- Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes: bisher 1.100 € - ab 2015 1.200 €
- Eltern: bisher 1.600 € – ab 2015 1.800 €
 

Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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