Dienstag, 2. Dezember 2014

Fitnessstudiovertrag – fristlose Kündigung bei Schwangerschaft

Ein Fitnessstudiovertrag kann bei Eintritt einer Schwangerschaft durch die Schwangere fristlos gekündigt werden. Das Fitnessstudio kann die Schwangere nicht dazu verpflichten, den Vertrag auszusetzen und nach Beendigung der Schwangerschaft fortzuführen (AG Mühldorf, Urteil vom 12.10.2004, Az: 1 C 832/04).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen/Olpe

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