Ein Fitnessstudiovertrag kann bei Eintritt einer
Schwangerschaft durch die Schwangere fristlos gekündigt werden. Das
Fitnessstudio kann die Schwangere nicht dazu verpflichten, den Vertrag
auszusetzen und nach Beendigung der Schwangerschaft fortzuführen (AG Mühldorf,
Urteil vom 12.10.2004, Az: 1 C 832/04).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen/Olpe

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