Mittwoch, 17. Dezember 2014

Während der Arbeitszeit eingeschlafen und vom Stuhl gefallen – Unfallversichert?


Schläft ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf einem Stuhl aufgrund einer „betrieblichen Überarbeitung“ oder aufgrund sonstiger betrieblicher Gründe ein und fällt er sodann vom Stuhl und verletzt sich hierbei, ist er in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und hat einen Anspruch auf Verletztengeld und eine Unfallrente (SG Dortmund, Urteil vom 22.09.1998, Az.:  S 36 U 294/97).
 
 

Rechtsberatung Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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