Sonntag, 21. Dezember 2014

Weihnachtsgeschenke zurückgeben – Ist das möglich?

Es kommt darauf an, wo man die Geschenke gekauft hat. Hat man die Geschenke in einem Ladenlokal vor Ort gekauft, so kann man die Geschenke nicht einfach umtauschen bzw. zurückgeben. Viele Händler gewähren jedoch aus Kulanz einen Umtausch. Hierauf hat man jedoch keinen gesetzlichen Anspruch! Wurden die Weihnachtsgeschenke vom Verbraucher in einem Internetshop, per Telefon, per Telefax oder im Versandhandel gekauft (sog. Fernabsatzvertrag), so können die Verträge innerhalb von 14 Tage ab Erhalt der Ware widerrufen werden. Dies gilt auch für Verbrauchsgüterkäufe über das Internetauktionshaus eBay. Auch beim Kauf von gebrauchter Ware von einem Unternehmer besteht ein Widerrufsrecht. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage. Das Widerrufsrecht kann seit dem 13.06.2014 nicht (mehr) allein durch die Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Der Widerruf ist gegenüber dem Unternehmer ausdrücklich zu erklären. Wer trägt im Fall des Widerrufs die Rücksendekosten? Grundsätzlich trägt der Käufer die Rücksendekosten, wenn er durch den gewerblichen Verkäufer auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Der gewerbliche Verkäufer kann die Rücksendekosten jedoch freiwillig übernehmen. Ist bei Rücksendung der Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs Wertersatz zu leisten? Wertersatz ist ggf. zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war und der gewerbliche Verkäufer den Verbraucher ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Mangelhafte Ware – Welche Rechte hat der Käufer? Ist die Ware bei Lieferung mangelhaft, sollte der Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf den Kaufvertrag widerrufen. Alternativ kann der Käufer „Nachbesserung“ oder „Nachlieferung“ vom Verkäufer verlangen. Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Sie kann bei gebrauchter Ware auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei einem Kauf unter Privatleuten kann die Gewährleistung sogar ganz ausgeschlossen werden. Dies muss allerdings ausdrücklich vereinbart werden.
 
 

Weitere Informationen und Broschüren zum Thema Widerrufsrecht bei Internet-/Ebay-Kaufverträgen finden Sie unter:

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