Es kommt darauf an, wo man die
Geschenke gekauft hat. Hat man die Geschenke in einem Ladenlokal vor Ort
gekauft, so kann man die Geschenke nicht einfach umtauschen bzw. zurückgeben.
Viele Händler gewähren jedoch aus Kulanz einen Umtausch. Hierauf hat man jedoch
keinen gesetzlichen Anspruch! Wurden die Weihnachtsgeschenke vom Verbraucher in
einem Internetshop, per Telefon, per Telefax oder im Versandhandel gekauft
(sog. Fernabsatzvertrag), so können die Verträge innerhalb von 14 Tage ab
Erhalt der Ware widerrufen werden. Dies gilt auch für Verbrauchsgüterkäufe über
das Internetauktionshaus eBay. Auch beim Kauf von gebrauchter Ware von einem
Unternehmer besteht ein Widerrufsrecht. Wird der Verbraucher nicht
ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht belehrt, beträgt die
Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage. Das Widerrufsrecht kann seit dem
13.06.2014 nicht (mehr) allein durch die Rücksendung der Ware ausgeübt werden.
Der Widerruf ist gegenüber dem Unternehmer ausdrücklich zu erklären. Wer trägt im
Fall des Widerrufs die Rücksendekosten? Grundsätzlich trägt der Käufer die
Rücksendekosten, wenn er durch den gewerblichen Verkäufer auf diese Rechtsfolge
hingewiesen wurde. Der gewerbliche Verkäufer kann die Rücksendekosten jedoch
freiwillig übernehmen. Ist bei Rücksendung der Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs
Wertersatz zu leisten? Wertersatz ist ggf. zu leisten, wenn der Wertverlust auf
einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der
Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht
notwendig war und der gewerbliche Verkäufer den Verbraucher ordnungsgemäß über
das bestehende Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Mangelhafte Ware – Welche Rechte
hat der Käufer? Ist die Ware bei Lieferung mangelhaft, sollte der Käufer bei
einem Verbrauchsgüterkauf den Kaufvertrag widerrufen. Alternativ kann der
Käufer „Nachbesserung“ oder „Nachlieferung“ vom Verkäufer verlangen. Die
Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Sie kann bei gebrauchter
Ware auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei einem Kauf unter Privatleuten kann die
Gewährleistung sogar ganz ausgeschlossen werden. Dies muss allerdings
ausdrücklich vereinbart werden.
Weitere Informationen und
Broschüren zum Thema Widerrufsrecht bei Internet-/Ebay-Kaufverträgen finden Sie
unter:

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