Freitag, 12. Dezember 2014

Kein Anspruch auf „Weihnachtsgeschenk“ bei Nichtteilnahme an Weihnachtsfeier

Ein Arbeitnehmer, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilgenommen hat (im Fall aufgrund von Erkrankung), hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verschenkte Weihnachtsgeschenk (im Fall ein iPad mini im Wert von ca. 400 Euro). Der Arbeitgeber kann an seine Mitarbeiter Zuwendungen eigener Art tätigen, die nicht mit einer Vergütung für geleistete Arbeit zu vergleichen sind. Der Arbeitgeber ist  bei solchen Zuwendungen auch dazu berechtigt, seine Mitarbeiter unterschiedlich zu behandeln, wenn er damit das Ziel verfolgt, die Betriebsfeiern attraktiver zu gestalten und die Mitarbeiter zur Teilnahme an diesen zu motivieren (Arbeitsgericht Köln, Az.: 3 Ca 1819/13, Urteil vom 09.10.2013).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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