Freitag, 6. Februar 2015

Zurückbehaltungsrecht des Vermieters bei Mietrückständen


Der Vermieter ist während des laufenden Mietverhältnisses nicht dazu berechtigt, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Mieter - wie etwa der Zahlung der Kaution - seine Leistung aus der Verpflichtung zur Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser zurückzuhalten, um den Mieter zur Zahlung zu bewegen. Auch nach Beendigung des Mietvertrages kann sich aus Treu und Glauben eine nachvertragliche Verpflichtung zur Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser ergeben (KG Berlin, Urteil vom 23.10.2014, Az.: 8 U 178/14).
 
 
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe
 
 

Mittwoch, 4. Februar 2015

fehlender Betreuungsplatz in Kindertagesstätte - Schadensersatzanspruch

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe -) hat ein einjähriges Kind bis es drei Jahre alt wird, einen Anspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Weist eine Gemeinde trotz bestehender Bedarfsanmeldungen den Kindern keinen Kinderbetreuungsplatz zu, so begeht sie eine Amtspflichtverletzung, so dass den erwerbstätigen erziehungsberechtigten Eltern ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde zusteht, wenn diese hierdurch einen Verdienstausfallschaden erleiden (LG, Urteil vom 02.02.2015, Az.: 7 O 1455/14; 7 O 1928/14; 7 O 2439/14).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Dienstag, 3. Februar 2015

Wann liegt eine Abstandsunterschreitung im Straßenverkehr vor?

Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer „nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es in diesem Fall nicht. D.h. jede Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Fahrzeug kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Nur bei Verkehrssituationen, wie etwa dem plötzlichen Abbremsen des Vorausfahrenden oder mit einem abstandsverkürzenden Spurwechsel, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dies dem Nachfahrenden vorzuwerfen ist, kommt es darauf an, ob nicht nur eine ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Fahrzeug vorliegt (OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2014, Az.: 3 RBs 264/14).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 2. Februar 2015

Firmenfahrzeug – Wann ist eine Fahrtenbuchauflage rechtmäßig?

Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn um 41 km/h (= 1 Monat Fahrverbot) überschritten und wirkt die Firma bzw. deren Vertreter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann der Firma bzw. deren Vertretern für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage bzgl. aller vorhandener Firmenfahrzeuge (im Fall 31 Fahrzeuge) auferlegt werden, wenn es bereits in der Vergangenheit mehrmals zu Verkehrsverstößen mit den Firmenfahrzeugen gekommen ist, die nicht aufgeklärt werden konnten (VG Neustadt, Beschluss vom 22.01.2015, Az.: 3 L 22/15.NW).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Samstag, 31. Januar 2015

Fitness-/Sportstudiovertrag – fristlose Kündigung bei Krankheit

Ein Fitness-/Sportstudiovertrag kann auch vorzeitig vor Vertragsablauf gekündigt werden. Die Rechtsprechung hat für eine solche außerordentliche Kündigung u.a. nachfolgende Gründe anerkannt: erhebliche Gesundheitsverschlechterung (ärztliches Attest ist notwendig, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit nicht mehr möglich ist); Wohnungswechsel in eine andere Stadt bzw. weit entfernten Stadtteil; Verlegung/Verkauf des Sportstudios in einen anderen Stadtteil; Schwangerschaft; erhebliche Veränderung bzw. Einschränkung der Öffnungszeiten; Preisänderungen/Erhöhungen (jedoch nicht eine MwSt.-Erhöhung); Schließung wegen Renovierung. Ein Kunde muss bei einer erheblichen Gesundheitsverschlechterung lediglich ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist (BGH, Urteil vom 08.02.2012, Az: XII ZR 42/10).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Freitag, 30. Januar 2015

Unfallversicherung – Leistungskürzung wegen Vorerkrankungen

Ist ein Unfall ursächlich für eine dauerhafte Schädigung im Schultergelenk des Versicherungsnehmers, berechtigen degenerative Vorschäden des Schultergelenks des Versicherungsnehmers, die vor dem Unfall weder behandlungsbedürftig waren noch zu einer Funktionsbeeinträchtigung geführt hatten, nicht zur Kürzung der Invaliditätsentschädigung durch die Unfallversicherung (OLG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2014, Az.: 7 U 35/14). Gemäß § 182 VVG hat der Unfallversicherer die Voraussetzungen für einen Wegfall oder eine Minderung eines Leistungsanspruchs aus der Unfallversicherung nachzuweisen. Zweifel am Vorliegen einer mitwirkenden Krankheit oder eines mitwirkenden Gebrechens gehen daher zu Lasten der Unfallversicherung.
 
 

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 29. Januar 2015

Streupflicht – Hobelspäne sind kein geeignetes Streumittel

Der für eine Verkehrsfläche Räum- und Streupflichtige genügt seiner Streupflicht nicht dadurch, dass er die eis- und schneeglatte Fläche mit Hobelspänen bestreut. Hobelspäne entfalten keine nennenswerte abstumpfende Wirkung, so dass eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Streupflichtigen vorliegt, wenn er nur mit Hobelspänen streut. Kommt ein Fußgänger zu Fall, so muss man diesem Schadensersatz leisten (OLG Hamm, Az.: 6 U 92/12, Urteil vom 24.11.2014). Erkennt ein Fußgänger, dass eine Verkehrsfläche vereist ist und das gestreute Streumittel nicht wirkt, so darf er auf der Verkehrsfläche nicht weiter gehen und muss sich einen anderen Weg suchen. Geht der Fußgänger auf der vereisten Verkehrsfläche trotzdem weiter und verletzt er sich, so muss er sich ein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen zurechnen lassen. Das Mitverschulden des Fußgängers kann in bestimmten Fällen sogar zum vollständigen Verlust seiner Schadensersatzansprüche führen.
 
 

Rechtsberatung – Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe