Dienstag, 14. April 2015

Vorsicht bei der Erklärung eines Erbverzichts

Ein Erbverzicht der Eltern umfasst auch das Erbrecht von deren Kindern, wenn die Parteien des Verzichtsvertrages nichts anderes bestimmen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 15 W 503/14, Urteil vom 28.01.2014).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Donnerstag, 9. April 2015

Unterlassungserklärung und Auffindbarkeit gelöschter Webseiten bei Google

Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können. Dazu gehört es, wenigstens bei Google als gängigste Internetsuchmaschine zu überprüfen, ob diese Inhalte noch über die Trefferliste der Suchmaschine aufgerufen werden können. In diesem Fall muss der Schuldner gegenüber Google den Antrag auf Löschung im Google-Cache bzw. auf Entfernung der von der Webseite bereits gelöschten Inhalte stellen (OLG Celle, Urteil vom 29.01.2015, Az.: 13 U 58/14).
 
 

Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 8. April 2015

Hilfe im Ausland durch deutsches Konsulat nur in Notfällen

Konsularische Hilfe durch die deutschen Auslandsvertretungen steht nur Deutschen zu und setzt zudem eine besondere Notlage voraus. Anwendungsfälle der konsularischen Hilfe sind plötzlich und unerwartet eintretende vorübergehende Notfälle, die durch eine einmalige konsularische Hilfe behoben werden können. Die Hilfeleistung umfasst aber keine allgemeinen Unterstützungsmaßnahmen im Ausland, sondern beschränkt sich auf eine punktuelle Hilfe in einer unmittelbaren Notlage (VG Berlin, Urteile vom 25.03.2015, Az.: VG 34 K 268.14 und VG 34 K 275.14).

 


Reiserecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Dienstag, 7. April 2015

Kennzeichnungspflicht für Fleisch ab dem 01.04.2015

Ab dem 01.04.2015 muss bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch auf der Verpackung ausdrücklich das „Land“ ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Bei tierischen Erzeugnissen bezieht sich der Begriff auf das Land, in dem ein Erzeugnis vollständig gewonnen oder hergestellt wurde, d.h. bei Fleisch das Land, in dem das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Wenn mehrere Länder an der Herstellung eines Lebensmittels beteiligt waren, bezieht sich der Begriff auf das Land, in dem es der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde.

Rechtsanwälte Kotz – Rechtsberatung Siegen/Kreuztal/Olpe

Samstag, 4. April 2015

Tiefgaragenunfall mit Rückwärtsfahrendem - Haftungsverteilung

Auf dem Privatgelände einer Tiefgarage mit Stellplätzen sind - anders als bei öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen - die Vorschriften der Straßenverkehrsverordnung grundsätzlich nicht anwendbar.  Jedoch trifft die Benutzer der Tiefgarage die Pflicht zur gesteigerten Rücksichtnahme. Dabei hat der rückwärts aus einem Stellplatz Herausfahrende wegen der durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse höheren Gefahr eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Vergleich zu den Sorgfaltspflichten, welche einem die Parkplatzfahrbahn befahrenden Fahrzeugführer obliegen. Im Streitfall, in dem sowohl der rückwärts aus einem Stellplatz Herausfahrende als auch der die Parkplatzfahrbahn befahrende Fahrzeugführer ihre Rücksichtnahmepflicht verletzt haben, ist eine Haftungsverteilung im Verhältnis von 2/3 zu 1/3 angemessen (LG Heidelberg Urteil vom 20.02.2015, Az.: 3 O 93/14).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 2. April 2015

Smartphones – Gewährleistung und Garantie

Heutzutage ist das Smartphone wohl kaum noch aus dem alltäglichen Leben wegzudenken. Umso ärgerlicher ist es, wenn dieses einen Defekt aufweist. Die erste Frage die sich dann meist stellt ist, ob ein Garantie- oder Gewährleistungsfall vorliegt.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Für Handys und Smartphones gilt sie 24 Monate ab Kauf. Zeigt sich während dieser Zeit, dass das gekaufte Gerät nicht mangelfrei war, kann der Kunde die Reparatur oder den Austausch des Gerätes verlangen. Auch die Minderung des Kaufpreises oder gar ein Rücktritt vom Vertrag kommen in Betracht. Diese Rechte können nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden. Hinzu kommt, dass die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer oder Hersteller liegt. Das bedeutet, dass dieser,  um sich zu entlasten, beweisen muss, dass der Fehler nicht bereits von Anfang an vorlag. Dies dürfte ihm nur in den wenigsten Fällen gelingen. Etwas anderes gilt natürlich wenn ganz offensichtliche Hinweise auf ein Verschulden des Handybesitzers deuten. Dies ist etwa der Fall, wenn massive Kratz- oder Bruchspuren einen Sturz des Handys nahelegen, und dieser die Ursache für den Defekt war.  Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um. Nun muss  der Käufer beweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden war und nicht durch ihn verschuldet ist.
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung fallen auch Akkus und andere Verschleißteile mitunter die Gewährleistung.
Anders hingegen sieht es meist bei einer Garantie aus. Eine Garantie wird vom Händler oder Hersteller freiwillig gegeben. Er kann daher selbst bestimmen, für welche Art von Schäden er haftet und wie lange die Garantie bestehen soll. Hier werden Verschleißteile regelmäßig herausgenommen.
Darüber hinaus werden beim Kauf von Elektrogeräten auch kostenpflichtige Garantien angeboten. Hier lohnt sich vor Vertragsabschluss das Lesen des Kleingedruckten. Denn wie bei den freiwillig gegebenen Garantien unterliegen auch diese kostenpflichtigen Garantien keinen gesetzlichen Regelungen sondern der Vertragsfreiheit zwischen Käufer und Verkäufer. Allerdings dürfen die einzelnen Klauseln für den Kunden nicht unklar sein oder ihn unangemessen benachteiligen.
In allen Fällen zu beachten ist, dass der Mangel unmittelbar nach Auftreten dem Händler mittgeteilt werden sollte, um keine Fristen zu überschreiten. Um dies im Zweifelsfall beweisen zu können, empfiehlt es  sich die Ansprüche schriftlich per Einschreiben mit Rückschein geltend zu machen.
 

Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 1. April 2015

Beleidigung der Mitarbeiter des Vermieters – fristlose Kündigung des Mieters rechtmäßig?

Beleidigt ein Mieter die Mitarbeiter seines Vermieters als „faul“ und/oder als „talentfreie Abrissbirnen“, so rechtfertigt dieses Verhalten nicht unbedingt die fristlose oder fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, da die ausgesprochenen Beleidigungen nach Ansicht des AG Charlottenburg lediglich geringfügige Beleidigungen darstellen. Der Vermieter hätte den Mieter daher vor Ausspruch einer Kündigung vorher abmahnen müssen (AG Charlottenburg, Urteil vom 30.01.2015, Az.: 216 C 461/14).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz