Mittwoch, 8. April 2015

Hilfe im Ausland durch deutsches Konsulat nur in Notfällen

Konsularische Hilfe durch die deutschen Auslandsvertretungen steht nur Deutschen zu und setzt zudem eine besondere Notlage voraus. Anwendungsfälle der konsularischen Hilfe sind plötzlich und unerwartet eintretende vorübergehende Notfälle, die durch eine einmalige konsularische Hilfe behoben werden können. Die Hilfeleistung umfasst aber keine allgemeinen Unterstützungsmaßnahmen im Ausland, sondern beschränkt sich auf eine punktuelle Hilfe in einer unmittelbaren Notlage (VG Berlin, Urteile vom 25.03.2015, Az.: VG 34 K 268.14 und VG 34 K 275.14).

 


Reiserecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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