Ein Fahrzeugkäufer kann vom geschlossenen
Gebrauchtwagenkaufvertrag ohne die Setzung einer Nacherfüllungsfrist
zurücktreten, wenn das gekaufte Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und mit neuem
TÜV an ihn verkauft wurde. Der Fahrzeugkäufer kann ohne vorherige Nacherfüllungsfristsetzung
vom Gebrauchtwagenkaufvertrag zurücktreten, wenn er jedes Vertrauen in die
Zuverlässigkeit und Fachkompetenz Gebrauchtwagenhändlers verloren hat (BGH, Urteil
vom 15.04.2015, Az.: VIII ZR 80/14).
Autorecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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