Mittwoch, 15. April 2015

Gebrauchtwagenkauf - Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit und „TÜV neu“

Ein Fahrzeugkäufer kann vom geschlossenen Gebrauchtwagenkaufvertrag ohne die Setzung einer Nacherfüllungsfrist zurücktreten, wenn das gekaufte Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und mit neuem TÜV an ihn verkauft wurde. Der Fahrzeugkäufer kann ohne vorherige Nacherfüllungsfristsetzung vom Gebrauchtwagenkaufvertrag zurücktreten, wenn er jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz Gebrauchtwagenhändlers verloren hat (BGH, Urteil vom 15.04.2015, Az.: VIII ZR 80/14).
 
 
Autorecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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