Samstag, 25. April 2015

Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Indizien für eine Unfallmanipulation


Spricht eine ungewöhnliche Häufung von Indizien (z.B. verschwiegene Unfallvorschäden) dafür, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Geschehen mit erheblicher Wahrscheinlichkeit um eine Unfallmanipulation in Form eines provozierten Unfalls handelt, ist eine Schadensersatzklage abzuweisen. Eine Schadensersatzklage nach einem Verkehrsunfall ist ebenfalls abzuweisen, wenn sich nicht feststellen lässt, welche Fahrzeugschäden durch das streitgegenständliche Ereignis verursacht worden sind, wenn das beschädigte Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits Schäden an der gleichen Stelle hatte (KG Berlin, Beschluss vom 17.07.2008, Az: 12 U 240/07).



Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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