Mittwoch, 1. April 2015

Beleidigung der Mitarbeiter des Vermieters – fristlose Kündigung des Mieters rechtmäßig?

Beleidigt ein Mieter die Mitarbeiter seines Vermieters als „faul“ und/oder als „talentfreie Abrissbirnen“, so rechtfertigt dieses Verhalten nicht unbedingt die fristlose oder fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, da die ausgesprochenen Beleidigungen nach Ansicht des AG Charlottenburg lediglich geringfügige Beleidigungen darstellen. Der Vermieter hätte den Mieter daher vor Ausspruch einer Kündigung vorher abmahnen müssen (AG Charlottenburg, Urteil vom 30.01.2015, Az.: 216 C 461/14).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


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