Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Dienstag, 21. April 2015
Verkehrsordnungswidrigkeit - Rechtsmissbräuchlich herbeigeführte Verjährung
Ein wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgter
Betroffene kann sich nicht auf den Eintritt der Verfolgungsverjährung (Verjährung
innerhalb von 3 Monaten ab Tattag) berufen, wenn er die ordnungsgemäße Zustellung
des Bußgeldbescheides in nicht verjährter Zeit rechtsmissbräuchlich dadurch
verhindert hat, dass er sich an seinem alten Wohnsitz nicht abmeldet und sich
an seinem neuen Wohnsitz nicht anmeldet (OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2015,
Az.: 3 RBs 5/15).
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