Dienstag, 7. April 2015

Kennzeichnungspflicht für Fleisch ab dem 01.04.2015

Ab dem 01.04.2015 muss bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch auf der Verpackung ausdrücklich das „Land“ ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Bei tierischen Erzeugnissen bezieht sich der Begriff auf das Land, in dem ein Erzeugnis vollständig gewonnen oder hergestellt wurde, d.h. bei Fleisch das Land, in dem das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Wenn mehrere Länder an der Herstellung eines Lebensmittels beteiligt waren, bezieht sich der Begriff auf das Land, in dem es der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde.

Rechtsanwälte Kotz – Rechtsberatung Siegen/Kreuztal/Olpe

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