Freitag, 1. Mai 2015

Wer ist der Halter eines Kraftfahrzeugs?

Wer Halter eines Kraftfahrzeugs ist, bestimmt sich nicht danach, wem das amtliche Kennzeichen zugeteilt ist. Halter eines Kraftfahrzeugs ist vielmehr, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Dies können auch mehrere Beteiligte zugleich sein (BGH, Urteil vom 29.05.1954, Az.: VI ZR 111/53).







Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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