Donnerstag, 7. Mai 2015

Relaunch der Internetseite www.verkehrsunfallsiegen.de


Die Seite Verkehrsunfallsiegen.de wurde komplett überarbeitet und neu gestaltet sowie die Abrufbarkeit für mobile Endgeräte angepasst. Hatten Sie als Fahrer eines KFZ, als Radfahrer oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall? Sie wissen aber nicht, wie Sie sich in dieser Stresssituation verhalten sollen oder welche Ansprüche Ihnen als Unfallgeschädigter zustehen? Diese und weitere Fragen werden Ihnen auf der Internetseite www.verkehrsunfallsiegen.de beantwortet.

Checkliste: Was tun nach einem Autounfall?

1. Sichern Sie als erstes die Unfallstelle und rufen sofort die Polizei und bei Unfällen mit Personenschaden einen Rettungswagen. Die Versorgung möglicher Verletzter steht an erster Stelle.

2. Auch wenn es in einer solchen Stresssituation schwierig ist: Bewahren Sie einen kühlen Kopf und handeln Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner einschüchtern.

3. Machen Sie keine spontanen und unüberlegten Schuldanerkenntnisse. Selbst wenn auf den ersten Blick die Schuldfrage eindeutig erscheint.

4. Suchen Sie Zeugen und bitten Sie diese bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Falls dieses nicht möglich ist, notieren Sie den Namen der Zeugen und eine Kontaktmöglichkeit.

5. Nehmen Sie keine Änderungen am Unfallgeschehen vor, bis die Polizei vor Ort ist. Muss dennoch etwas bewegt oder verändert werden, fertigen Sie vorher (am besten mit Zeugen) Skizzen an oder noch besser machen Sie Fotos.

6. Fertigen Sie einen Unfallbericht möglichst Zeitnah an. Sinnvoll ist es eine solche Vorlage immer griffbereit im Handschuhfach zu haben.

7. Haben Sie keine Vorlage zur Hand, notieren Sie dennoch alle relevanten Daten zum Unfallhergang, sowie den Namen des Fahrers (siehe Führerschein) und den des Kfz-Halters (siehe Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und die Versicherung, nebst Versicherungsnummer des Unfallgegners.

8. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, überprüfen Sie sorgfältig das Protokoll. Fragen Sie ruhig nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Bei Unstimmigkeiten oder fehlerhaften Sachverhalten geben Sie dieses sofort bei der Polizei vor Ort zur Klärung an.

9. Seien Sie vorsichtig bei unseriösen Unfallhelfern, welche Ihnen direkt nach dem Unfall überteuerte Dienstleistungen zu Ihrem “Besten” anbieten wollen. Nicht alles muss von der Versicherung des Schädigers auch ersetzt werden. Informieren Sie sich daher am besten bei uns, damit Sie aus Unwissenheit nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

10. Lassen Sie sich unter keinen Umständen von der Versicherung des Unfallverursachers beeinflussen. Treffen Sie keine unüberlegten Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners. Dies könnten z.B. die Wahl der Fachwerkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder weitere Bedingungen sein. Schnelle, unkomplizierte und unbürokratische Hilfe durch Versicherungen, die zahlen müssen, gibt es in der Regel grundsätzlich nicht.

11. Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns oder dem Verkehrsanwalt Ihrer Wahl in Verbindung. Halten Sie dabei am besten alle relevanten Daten, wie den Unfallbericht, Protokoll der Polizei, sowie die Angaben zum Unfallgegner und dessen Versicherung bereit. Ist ein Personenschaden aufgetreten, sind dazu auch ärztliche Angaben wie ein Attest hilfreich.

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