Mittwoch, 13. Mai 2015

Beleidigung des Vermieters als „Arsch“ – fristlose Mietvertragskündigung gerechtfertigt?


Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter mit den Worten „Sie promovierter Arsch“ so kann dies eine fristlose Mietvertragskündigung durch den Vermieter rechtfertigen. In der Regel wiegt die Vertragsverletzung durch die Beleidigung des Mieters so schwer, dass dem Vermieter nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis mit diesem fort zu setzen. Eine Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung. Bloße Unhöflichkeiten des Mieters gegenüber dem Vermieter, die keinen ehrverletzenden Charakter haben, scheiden als Kündigungsgrund jedoch aus. Bei massiven Beleidigungen muss der Vermieter den Mieter vor Ausspruch einer Mietvertragskündigung auch nicht abmahnen (Amtsgericht München Urteil vom 28.11.2014, Az.: 474 C 18543/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


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