Freitag, 22. Mai 2015

Verkehrsunfall bei Vorfahrtsverletzung und Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Die Verletzung des Vorfahrtsrechts durch den in eine Straße Einfahrenden indiziert sein Verschulden am Verkehrsunfall. Es kommt aber eine Mithaftung des vorfahrtsberechtigten Unfallgegners in Betracht, wenn dieser zum Unfallzeitpunkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitet. Beträgt diese Geschwindigkeitsüberschreitung ca. 50 % und hatten beide Fahrer auch jeweils eingeschränkte Sicht, rechtfertigt dies eine Haftungsverteilung von je 50 % (OLG Naumburg, Urteil vom 20.03.2014, Az.: 1 U 113/13).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen