Samstag, 2. Mai 2015

Dashcam-Aufzeichnungen - Verwertbarkeit in einem Strafverfahren


Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Dashcam-Aufzeichnungen in gerichtliche Verfahren zulässig eingeführt und verwertet werden dürfen, ist derzeit Gegenstand einer breiten Diskussion in der juristischen Fachwelt und der allgemeinen Öffentlichkeit. Aus dem Bereich der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen die ersten Entscheidungen der Eingangsinstanzen vor, die von einer Verwertbarkeit nur in bestimmten Einzelfällen ausgehen. Im Strafverfahren besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen. Ob eine Dashcam-Aufzeichnung in einem Strafverfahren verwertet werden darf, ist jedoch ebenfalls eine Frage des Einzelfalls (AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Az.: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)).

Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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