Sonntag, 24. Mai 2015

Hygienemängel in Krankenhaus – MRSA-Infektion – Haftung des Krankenhauses

Ein Patient, der während eines Krankenhausaufenthaltes eine MRSA-Infektion erleidet, muss einen schadensursächlichen Hygienemangel dann beweisen, wenn während der Zeit seines Krankenhausaufenthalts vier weitere Patienten MRSA-Infektionen erleiden. Ein Hygienedefizit im Krankenhaus ist anzunehmen, wenn bei etwa 10 Patienten zur gleichen Zeit auf einer Station eine MRSA-Infektion auftritt. Dann tritt eine Beweislastumkehr ein und das Krankenhaus muss beweisen, dass keine Hygienemängel vorlagen (OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2015, Az.: 26 U 125/13).

Medizinrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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