Montag, 15. Juni 2015

Kauf bricht Miete nicht – Käufer tritt in alten Mietvertrag mit allen Pflichten ein

Der in § 566 BGB normierte Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ will dem Mieter die durch den Vertrag erworbenen Rechte bei einem Eigentümerwechsel erhalten. Die Vorschrift stellt daher eine Bestimmung zum Schutz des Mieters dar und muss durchgängig im Sinne des Mieterschutzes ausgelegt werden. Daher ist der Erwerber auch an Vereinbarungen über besondere Kündigungsgründe oder Kündigungsbeschränkungen wie z.B. den Verzicht auf eine Eigenbedarfskündigung gebunden. Rechte und Pflichten aus dem ursprünglichen Mietverhältnis gehen nur dann nicht gem. § 566 BGB auf den Erwerber über, wenn es sich ausnahmsweise um höchstpersönliche Rechte und Pflichten handelt, die nach dem Rechtsübergang auf Vermieterseite ihren Inhalt und Sinn verloren haben. Dies trifft auf die Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten nicht zu (AG Bremen, Urteil vom 13.11.2014, Az.: 10 C 131/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 11. Juni 2015

Schadensersatzpflicht in Filesharingfällen durch Kinder

Eltern genügen in Filesharingfällen ihrer Aufsichtspflicht über ihre Kinder, sie diese über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihnen eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch die Kinder zu überwachen, den Computer der Kinder zu überprüfen oder den Kindern den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass ihre Kinder dem Verbot zuwiderhandeln. Bei der Bemessung des Schadensersatzes in Filesharingfällen ist in der Regel von einem Betrag in Höhe von 200,00 € für jeden gesharten Musiktitel auszugehen (BGH,  Urteil vom 11.06.2015, Az.: I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14).

Internetrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Mittwoch, 10. Juni 2015

Flugvorverlegung - Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Fluggesellschaft

In einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen liegt eine – mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundene – Annullierung des Fluges, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung begründen kann. Die ursprüngliche Flugplanung wird dann aufgegeben, wenn ein Flug um mehrere Stunden "vorverlegt" wird (BGH, Urteil vom 09.06.2015, Az.: X ZR 59/14).

Reiserecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Montag, 8. Juni 2015

Angriff auf Mitmieter rechtfertigt fristlose Mietvertragskündigung


Ein Mitmieter fand einen anderen Mieter laut schreiend im Trepppenhaus auf dem Bauch liegend am Boden. Dieser schrie laut: Ich will sterben, Hilfe, Hilfe! Der Mitmieter, der den Mieter als Nachbarn kannte, dachte, dass dieser Hilfe braucht, ging zu diesem und fragte, ob er einen Rettungswagen holen solle. Da sprang der Mieter plötzlich auf, packte den Mitmieter am Hemd, würgte und schlug ihn. Hierdurch erlitt dieser Schürfwunden und Verletzungen im Gesicht, eine blutende Wunde an der Lippe und Kratzer am Oberkörper. Durch dieses Verhalten hat der Mieter den Hausfrieden so sehr gestört hat, dass der Vermieterin die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit diesem bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden konnte (Amtsgericht München, Urteil vom 18.11.2014, Az.: 425 C 16113/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Samstag, 6. Juni 2015

Relaunch der Internetseite www.versicherungsrechtsiegen.de

Die Seite www.versicherungsrechtsiegen.de wurde komplett überarbeitet und neu gestaltet sowie die Abrufbarkeit für mobile Endgeräte angepasst.

Info zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen:

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt an die versicherte Person eine Berufsunfähigkeits-rente, wenn diese nach Beginn der Versicherung berufsunfähig wird. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages müssen alle Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sonst die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. von diesem zurücktreten kann. Berufsunfähig ist eine versicherte Person, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Maß-gebend ist insoweit, wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der konkreten Berufsaus-übung bei der versicherten Person auswirken. In der Regel machen die Berufsunfähigkeitsversicherungen ihre Leistungspflicht von einer mind. 50 %igen Berufsunfähigkeit der versicherten Person abhängig. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird regelmäßig dadurch bestimmt, dass durch einen medizinischen Gutachter festgestellt wird, welche Tätigkeiten mit welchem zeitlichen Anteil für die versicherte Person unzumutbar sind und dass die unzumutbaren Tätigkeiten mit den zumutbaren Tätigkeiten ins Verhältnis gesetzt werden. Die Berufsunfähigkeit der versicherten Person muss auf Dauer bestehen. Auf Dauer liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn bei der versicherten Person ärztlicherseits festgestellt wird, dass mit einer Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft nach dem heutigen Stand der Medizin voraussichtlich nicht mehr zu rechnen ist. Diese Beurteilung stellt eine medizinische Prognose dar. Viele Versicherungen fordern als Voraussetzung für ihre Leistungspflicht zudem noch, dass die versicherte Person über die Berufsunfähigkeit hinaus außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (sog. Verweisungsklausel). Versicherte müssen in diesen Fällen um eine Versicherungsleistung zu erhalten noch nachweisen, dass sie auch keine anderen Berufstätigkeiten mehr ausüben können. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gemäß § 195 BGB in 3 Jahren.

Mittwoch, 3. Juni 2015

Leistungsbonus - Bei Berechnung des Mindestlohns zu berücksichtigten?

Bei der Berechnung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 € pro Stunde nach dem Mindestlohngesetz sind alle Zahlungen, die vom Arbeitgeber als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung mit Entgeltcharakter gezahlt werden, anzurechnen. Ein Leistungsbonus weist, anders als z.B. vermögenswirksame Leistungen, einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung auf, so dass es hierbei um einen „Lohn im eigentlichen Sinn“ handelt, der in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen ist (ArbG Düsseldorf, Az.: 5 Ca 1675/15, Urteil vom 20.04.2015).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 1. Juni 2015

Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde. Da sie eine nach § 612 a BGB verbotene Maßregelung darstellt (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2015, Az.: 28 Ca 2405/15).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz