Montag, 8. Juni 2015

Angriff auf Mitmieter rechtfertigt fristlose Mietvertragskündigung


Ein Mitmieter fand einen anderen Mieter laut schreiend im Trepppenhaus auf dem Bauch liegend am Boden. Dieser schrie laut: Ich will sterben, Hilfe, Hilfe! Der Mitmieter, der den Mieter als Nachbarn kannte, dachte, dass dieser Hilfe braucht, ging zu diesem und fragte, ob er einen Rettungswagen holen solle. Da sprang der Mieter plötzlich auf, packte den Mitmieter am Hemd, würgte und schlug ihn. Hierdurch erlitt dieser Schürfwunden und Verletzungen im Gesicht, eine blutende Wunde an der Lippe und Kratzer am Oberkörper. Durch dieses Verhalten hat der Mieter den Hausfrieden so sehr gestört hat, dass der Vermieterin die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit diesem bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden konnte (Amtsgericht München, Urteil vom 18.11.2014, Az.: 425 C 16113/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


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