Ein Mitmieter fand einen anderen Mieter laut schreiend im
Trepppenhaus auf dem Bauch liegend am Boden. Dieser schrie laut: Ich will sterben, Hilfe, Hilfe! Der Mitmieter, der den Mieter
als Nachbarn kannte, dachte, dass dieser Hilfe braucht, ging zu diesem und
fragte, ob er einen Rettungswagen holen solle. Da sprang der Mieter plötzlich
auf, packte den Mitmieter am Hemd, würgte und schlug ihn. Hierdurch erlitt
dieser Schürfwunden und Verletzungen im Gesicht, eine blutende Wunde an der
Lippe und Kratzer am Oberkörper. Durch dieses Verhalten hat der Mieter den
Hausfrieden so sehr gestört hat, dass der Vermieterin die Fortsetzung des
Mietverhältnisses mit diesem bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht
zugemutet werden konnte (Amtsgericht München, Urteil vom 18.11.2014, Az.: 425 C
16113/14).
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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