Sonntag, 21. Juni 2015

Mitmieter wirft gebrauchtes Klopapier auf Gehweg – Mietminderung möglich?

Es ist anerkannt, dass die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung auch auf Grund negativer Einwirkungen aus dem Wohnumfeld und auch durch störendes Verhalten von Mitmietern beeinträchtigt werden kann. Ein Mangel der Mietsache liegt z.B. vor, wenn der Mieter - wie hier - aus der Nachbarschaft mit Unrat und ekelerregenden Verschmutzungen konfrontiert wird. Solche Beeinträchtigungen im Wohngebrauch muss der Mieter nicht hinnehmen.

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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