Mittwoch, 10. Juni 2015

Flugvorverlegung - Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Fluggesellschaft

In einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen liegt eine – mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundene – Annullierung des Fluges, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung begründen kann. Die ursprüngliche Flugplanung wird dann aufgegeben, wenn ein Flug um mehrere Stunden "vorverlegt" wird (BGH, Urteil vom 09.06.2015, Az.: X ZR 59/14).

Reiserecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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