Dienstag, 30. Juni 2015

Weitergabe von Prozessunterlagen von Mieter an Vormieter zulässig?

Durch die Weitergabe von Prozessunterlagen (im Fall Wohnflächenberechnung eines Hauses) an den Vormieter, damit der Vormieter gegen den ehemaligen Vermieter seine Ansprüche geltend machen kann, verletzt der Mieter keine Pflichten aus dem Mietvertrag. Der Vermieter kann dem Mieter bei einer Weitergabe der Unterlagen weder fristlos noch ordentlich zum nächstmöglichen Termin kündigen. Es liegt in einem solchen Fall weder ein wichtiger Grund vor, noch ein berechtigtes Interesse des Vermieters noch eine erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten durch die Mieter (AG München, Urteil vom 21.05.2014, Az.: 452 C 2908/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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