Sonntag, 28. Juni 2015

Rechtfertigungsgründe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine begangene Geschwindigkeitsüberschreitung im öffentlichen Straßenverkehr kann gerechtfertigt sein. Es kommen unter anderem nachfolgende Rechtfertigungsgründe hierfür in Betracht:
- Gesundheitsprobleme des Fahrers oder der übrigen Insassen (z.B. schwangere Frau, verletzte Personen, Eigenverletzung, eigener Durchfall, usw.);
- Nachfahren hinter einem anderen Verkehrsteilnehmer um diesen auf eine von seinem Fahrzeug ausgehende Gefahr aufmerksam zu machen;
- Inanspruchnahme von Sonderrechten durch Angehörige von Hilfsorganisationen (z.B. Feuerwehr, THW) auf dem Weg zum Einsatz bzw. Einsatzort;
- Geschwindigkeitsüberschreitung eines Arztes auf dem Weg zum Notfall oder in das Krankenhaus.
Hat sich der Fahrer aus entschuldbaren Gründen „nur eine der vorgenannten Situationen vorgestellt“, hat er sich unter Umständen in einem sog. Verbotsirrtum befunden, der ein Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigt.
Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


 

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