Mittwoch, 3. Juni 2015

Leistungsbonus - Bei Berechnung des Mindestlohns zu berücksichtigten?

Bei der Berechnung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 € pro Stunde nach dem Mindestlohngesetz sind alle Zahlungen, die vom Arbeitgeber als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung mit Entgeltcharakter gezahlt werden, anzurechnen. Ein Leistungsbonus weist, anders als z.B. vermögenswirksame Leistungen, einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung auf, so dass es hierbei um einen „Lohn im eigentlichen Sinn“ handelt, der in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen ist (ArbG Düsseldorf, Az.: 5 Ca 1675/15, Urteil vom 20.04.2015).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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