Montag, 22. Dezember 2014

Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei Vorstellungsgesprächen

Verunfallt ein Arbeitsloser auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch bzw. auf dem Rückweg von einem Vorstellungsgespräch, so besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich der Arbeitslose aufgrund einer Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei diesem Arbeitgeber beworben hat und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde (Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 26.11.2014, Az.: S 11 U 1929/14).



Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Sonntag, 21. Dezember 2014

Weihnachtsgeschenke zurückgeben – Ist das möglich?

Es kommt darauf an, wo man die Geschenke gekauft hat. Hat man die Geschenke in einem Ladenlokal vor Ort gekauft, so kann man die Geschenke nicht einfach umtauschen bzw. zurückgeben. Viele Händler gewähren jedoch aus Kulanz einen Umtausch. Hierauf hat man jedoch keinen gesetzlichen Anspruch! Wurden die Weihnachtsgeschenke vom Verbraucher in einem Internetshop, per Telefon, per Telefax oder im Versandhandel gekauft (sog. Fernabsatzvertrag), so können die Verträge innerhalb von 14 Tage ab Erhalt der Ware widerrufen werden. Dies gilt auch für Verbrauchsgüterkäufe über das Internetauktionshaus eBay. Auch beim Kauf von gebrauchter Ware von einem Unternehmer besteht ein Widerrufsrecht. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage. Das Widerrufsrecht kann seit dem 13.06.2014 nicht (mehr) allein durch die Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Der Widerruf ist gegenüber dem Unternehmer ausdrücklich zu erklären. Wer trägt im Fall des Widerrufs die Rücksendekosten? Grundsätzlich trägt der Käufer die Rücksendekosten, wenn er durch den gewerblichen Verkäufer auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Der gewerbliche Verkäufer kann die Rücksendekosten jedoch freiwillig übernehmen. Ist bei Rücksendung der Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs Wertersatz zu leisten? Wertersatz ist ggf. zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war und der gewerbliche Verkäufer den Verbraucher ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Mangelhafte Ware – Welche Rechte hat der Käufer? Ist die Ware bei Lieferung mangelhaft, sollte der Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf den Kaufvertrag widerrufen. Alternativ kann der Käufer „Nachbesserung“ oder „Nachlieferung“ vom Verkäufer verlangen. Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Sie kann bei gebrauchter Ware auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei einem Kauf unter Privatleuten kann die Gewährleistung sogar ganz ausgeschlossen werden. Dies muss allerdings ausdrücklich vereinbart werden.
 
 

Weitere Informationen und Broschüren zum Thema Widerrufsrecht bei Internet-/Ebay-Kaufverträgen finden Sie unter:

Donnerstag, 18. Dezember 2014

Haftung einer Stadt/Gemeinde für Fahrzeugbeschädigungen durch Bäume

Eine Stadt/Gemeinde schuldet dem Eigentümer eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Fahrzeugs Schadensersatz, wenn sie keine ausreichende Stabilitätskontrolle des Baumes vorgenommen hat. Zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren habe eine Stadt/Gemeinde diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz gegen Astbruch und Windwurf erforderlich sind. In der Regel genügt eine in angemessenen Abständen ordnungsgemäß durchgeführte Sichtprüfung der Bäume. Eine eingehendere fachmännische Untersuchung ist aber dann vorzunehmen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine mangelhafte Stabilität des Baumes bestehen (OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014, Az.: 11 U 57/13).
 
 
Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
 
 

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Während der Arbeitszeit eingeschlafen und vom Stuhl gefallen – Unfallversichert?


Schläft ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf einem Stuhl aufgrund einer „betrieblichen Überarbeitung“ oder aufgrund sonstiger betrieblicher Gründe ein und fällt er sodann vom Stuhl und verletzt sich hierbei, ist er in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und hat einen Anspruch auf Verletztengeld und eine Unfallrente (SG Dortmund, Urteil vom 22.09.1998, Az.:  S 36 U 294/97).
 
 

Rechtsberatung Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 16. Dezember 2014

Urlaubanspruch eines Arbeitnehmers bei Wechsel des Arbeitgebers

Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Urlaubsanspruch eines Arbeitsnehmers nicht mehr, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen (BAG, Urteil vom 16.12.2014, Az.: 9 AZR 295/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 15. Dezember 2014

Verkehrsunfall beim Ein- und Aussteigen – Haftungsverteilung

Gemäß § 14 Abs. 1 StVO muss sich ein Ein- oder Aussteigender so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese strenge Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer des Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang damit stehen. Dabei ist der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet. Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in welchen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen. Auch das in der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank gehört noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss. Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden. Kollidiert ein Kraftfahrzeugführer bei der Vorbeifahrt an einem abgestellten Pkw mit einer geöffneten Tür führt dies in der Regel zur 100%igen Haftung des Ein- oder Aussteigenden am Verkehrsunfall (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2014, Az.: I-1 U 101/13).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Freitag, 12. Dezember 2014

Kein Anspruch auf „Weihnachtsgeschenk“ bei Nichtteilnahme an Weihnachtsfeier

Ein Arbeitnehmer, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilgenommen hat (im Fall aufgrund von Erkrankung), hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verschenkte Weihnachtsgeschenk (im Fall ein iPad mini im Wert von ca. 400 Euro). Der Arbeitgeber kann an seine Mitarbeiter Zuwendungen eigener Art tätigen, die nicht mit einer Vergütung für geleistete Arbeit zu vergleichen sind. Der Arbeitgeber ist  bei solchen Zuwendungen auch dazu berechtigt, seine Mitarbeiter unterschiedlich zu behandeln, wenn er damit das Ziel verfolgt, die Betriebsfeiern attraktiver zu gestalten und die Mitarbeiter zur Teilnahme an diesen zu motivieren (Arbeitsgericht Köln, Az.: 3 Ca 1819/13, Urteil vom 09.10.2013).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz