Mittwoch, 30. September 2015

Sturz beim Pinkeln auf Bahnanlagen - Schmerzensgeldanspruch?

Das Betreten von Bahnanlagen ist Reisenden gemäß § 62 Abs. 1 EBO nicht gestattet, weswegen eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber Reisendenden die die Bahnanlagen betreten um dort zu pinkeln nicht besteht. Eine Verantwortlichkeit für den verkehrssicheren Zustand der Zuwegung zu den Betriebsanlagen der Bahn besteht daher nur denjenigen gegenüber, die zu dem beschränkten Personenkreis gehören, die diese Anlagen betreten dürfen (z.B. Bahnbedienstete, Handwerker etc.). Stürzt ein Reisender daher beim wilden Pinkeln auf den Bahnanlagen und verletzt er sich hierbei, kann er keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen (Amtsgericht München, Urteil vom 27.01.2015, Az.: 172 C 5701/14).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Dienstag, 29. September 2015

Schwarzfahren auch beim Tragen einer Mütze mit der Aufschrift „Ich fahre schwarz“ strafbar

Ein Fahrgast (z.B. in Bus und Bahn) macht sich auch dann wegen einer Beförderungserschleichung strafbar, wenn er an seiner Mütze einen Zettel mit der sicht- und lesbaren Aufschrift "Ich fahre schwarz" angebracht hat (OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2015, Az.: III-1 RVs 118/15).

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Montag, 28. September 2015

Behauptung Vermieter ist „geldgierig“ kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Die unwahre Behauptung einer Mieterin gegenüber Mitmietern, der Vermieter sei geldgierig und würde die Mieter abzocken sowie er habe sie sexuell belästigt, rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Solche unwahren Behauptungen gegenüber Dritten sind derart massiv, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der Mieterin nicht mehr zugemutet werden kann (Amtsgericht München, Urteil vom 19.03.2015, Az.: 412 C 29251/14).

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Sonntag, 27. September 2015

Krankentagegeld während Wiedereingliederungsmaßnahme?

Geht ein Versicherter im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gemäß § 74 SGB V seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränktem Umfang nach, so entfällt der Krankentagegeldanspruch auch dann, wenn er während dieser Maßnahme keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern nur Krankengeld erhält (BGH, Urteil vom 11.03.2015, Az.: IV ZR 54/14).

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Private Krankenversicherung – Wann kann diese die Kostenübernahme für ein Hilfsgerät ablehnen?

Die Aufwendungen für ein Hilfsmittel (im Fall ein Hörgerät) übersteigen das medizinisch notwendige Maß, wenn einerseits das Hilfsmittel zusätzliche, nicht benötigte Funktionen oder Ausstattungsmerkmale aufweist, und andererseits zugleich preiswertere, den notwendigen medizinischen Anforderungen für den jeweiligen Versicherungsnehmer entsprechende Hilfsmittel ohne diese zusätzlichen Funktionen oder Ausstattungsmerkmale zur Verfügung stehen (BGH, Urteil vom 22. April 2015 - IV ZR 419/13).

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Samstag, 26. September 2015

Vorsorgevollmacht – Vornahme von Bankgeschäften ohne gesonderte Bankvollmacht

Eine Vollmacht (im Fall eine Vorsorgevollmacht) bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn ihm für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist. Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (Landgericht Detmold, Az.: 10 S 110/14, Urteil vom 14.01.2015).

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Donnerstag, 24. September 2015

Geschwindigkeitsüberschreitung – kein Fahrverbot wenn man das Verkehrsschild übersehen hat!

Die Anordnung eines Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers (z.B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung) kommt nicht in Betracht, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, dass der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat und keine weiteren Anhaltspunkte dafür vorliegen, aufgrund derer sich ihm die Geschwindigkeitsbeschränkung hätte aufdrängen müssen (BGH, Az.: 4 StR 638/96, Beschluss vom 11.09.1997). Die Bußgeldstellen und Gerichte brauchen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Frage, ob die Tat auf einem Übersehen des die Vorschriftszeichens beruht, nur auf eine entsprechende Einlassung des Betroffenen nachzugehen. Mithin muss der Betroffene gegenüber der jeweiligen Bußgeldstelle oder in der Gerichtsverhandlung vortragen, dass er das geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrszeichen aufgrund von leichter Fahrlässigkeit übersehen hat.
Von einem Fahrverbot kann im übrigen dann abgesehen werden kann, wenn feststeht, dass die mit dem Fahrverbot gewünschte Erziehungswirkung auch mit einer empfindlicheren Geldbuße erreicht werden kann und ein Fahrverbot nicht erforderlich ist, um ich zu verkehrsgerechtem Verhalten anzuhalten (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.01.2007, 4 Ss OWi 891/06).

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