Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Montag, 28. September 2015
Behauptung Vermieter ist „geldgierig“ kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Die unwahre Behauptung einer Mieterin gegenüber Mitmietern,
der Vermieter sei geldgierig und würde die Mieter abzocken sowie er habe sie
sexuell belästigt, rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mietvertrages durch
den Vermieter. Solche unwahren Behauptungen gegenüber Dritten sind derart
massiv, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der
Mieterin nicht mehr zugemutet werden kann (Amtsgericht München, Urteil vom
19.03.2015, Az.: 412 C 29251/14).
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