Ein Arbeitnehmer kann von einem mit dem Arbeitgeber
abgeschlossenen Aufhebungsvertrag zurücktreten, wenn der Arbeitgeber die im
Aufhebungsvertrag gezahlte Abfindung nicht zahlt, es sei denn das
Rücktrittsrecht wurde wirksam ausgeschlossen. Kann oder darf der Arbeitgeber
aufgrund der Einleitung eines Insolvenzverfahrens die vereinbarte Abfindung
nicht an den Arbeitnehmer zahlen, so ist der Arbeitnehmer nicht dazu berechtigt
vom Aufhebungsvertrag zurückzutreten (BAG, Urteil vom 10.11.2011, Az: 6 AZR
357/1).
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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