Sonntag, 13. September 2015

Wildunfall – Mithaftung wenn das angefahrene Wild auf der Straße verbleibt

Erleidet man einen Wildunfall, so muss man sich als Fahrzeugführer davon vergewissern, dass das angefahrene Wild nicht auf der Fahrbahn liegen bleibt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Erleiden andere Verkehrsteilnehmer durch das auf der Fahrbahn liegende Wild einen Verkehrsunfall trägt man unter Umständen ein Mitverschulden und eine Mithaftung an diesen Verkehrsunfällen (LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2010, Az: 13 S 219/09).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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