Mittwoch, 16. September 2015

Geschwindigkeitsverstoß bei Probefahrt – Fahrtenbuchauflage für Fahrzeug zulässig?

Wenn der Halter sein Kraftfahrzeug zur Probefahrt einem ihm Unbekannten überlässt, der damit einen erheblichen Verkehrsverstoß begeht, schafft er in besonderem Maße die Voraussetzungen dafür, dass der Bußgeldbehörde die Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers unmöglich ist. Bei einem von dem Unbekannten begangenen Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 30 km/h kann die zuständige Führerscheinbehörde eine Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 12 Monaten  für das betroffene Fahrzeug und das Ersatzfahrzeug erlassen (VG Braunschweig, Urteil vom 11.02.2004, Az.: 6 A 193/03).

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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