Samstag, 19. September 2015

Getriebeschaden nach Gebrauchtwagenkauf – Nacherfüllungsanspruch

Ein Fahrzeug ist mangelhaft, wenn es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Normale Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen (z.B. an Bremsen, Kupplung etc.) stellen grundsätzlich keinen Mangel eines Gebrauchtwagens nach dem Kauf dar. Ist ein Gebrauchtwagen jedoch wenige Zeit nach dem Kauf aufgrund eines Abnutzungs- und/oder Verschleißschadens nicht mehr fahrtüchtig und kommen keine Anhaltspunkte für andere Schadensursachen – insbesondere keine Fahr- und/oder Bedienungsfehler - in Betracht, dann stellen gravierende Abnutzungen und Verschleißzustände einen erheblichen Fahrzeugmangel dar, für den der Verkäufer dem Fahrzeugkäufer auf Nacherfüllung und ggfls. auf Schadensersatz haftet (OLG Bremen, 27.03.2015, Az.: 2 U 12/15).

Autorecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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