Kaum ein Lebensbereich bleibt in Deutschland ungeregelt.
Natürlich gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Frage
auseinandersetzen, wie Laut man beim Sex sein darf. Das Amtsgericht Warendorf
urteilte auf die Beschwerde eines Nachbarn, dass ein Mieter Geräusche durch
Musik, Streit und lautes Stöhnen sowie "Juhuu!"-Rufe beim Sex auch
tagsüber auf Zimmerlautstärke halten müsse. Das erfordere auch die Rücksicht
auf die Nachbarn. Grenzenloses Sexleben ist nach Auffassung des Amtsgerichts
Warendorf (Urteil vom 19.08.1997, Az.: 5 C 414/97) also kein Grundrecht. Kaum
weniger verständnisvoll ist man in Rendsburg. Das dortige Amtsgericht hatte
ebenfalls Mitleid mit den Nachbarn: heftiges Stöhnen beim Sex müsse ein Nachbar
nicht hinnehmen. Wenn ein Paar so laut sei, dass die Mitbewohner des Hauses
nachts aufwachen, liege kein „normaler Gebrauch der Mietsache“ mehr vor. Fazit:
Ordnungsgemäßer Sex hat in Deutschland in Zimmerlautstärke zu erfolgen -
zumindest in Mietwohnungen…….
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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