Sonntag, 20. September 2015

Lautstärkeregelungen beim Sex in Mietwohnungen.............


Kaum ein Lebensbereich bleibt in Deutschland ungeregelt. Natürlich gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Frage auseinandersetzen, wie Laut man beim Sex sein darf. Das Amtsgericht Warendorf urteilte auf die Beschwerde eines Nachbarn, dass ein Mieter Geräusche durch Musik, Streit und lautes Stöhnen sowie "Juhuu!"-Rufe beim Sex auch tagsüber auf Zimmerlautstärke halten müsse. Das erfordere auch die Rücksicht auf die Nachbarn. Grenzenloses Sexleben ist nach Auffassung des Amtsgerichts Warendorf (Urteil vom 19.08.1997, Az.: 5 C 414/97) also kein Grundrecht. Kaum weniger verständnisvoll ist man in Rendsburg. Das dortige Amtsgericht hatte ebenfalls Mitleid mit den Nachbarn: heftiges Stöhnen beim Sex müsse ein Nachbar nicht hinnehmen. Wenn ein Paar so laut sei, dass die Mitbewohner des Hauses nachts aufwachen, liege kein „normaler Gebrauch der Mietsache“ mehr vor. Fazit: Ordnungsgemäßer Sex hat in Deutschland in Zimmerlautstärke zu erfolgen - zumindest in Mietwohnungen…….

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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