Dienstag, 29. September 2015

Schwarzfahren auch beim Tragen einer Mütze mit der Aufschrift „Ich fahre schwarz“ strafbar

Ein Fahrgast (z.B. in Bus und Bahn) macht sich auch dann wegen einer Beförderungserschleichung strafbar, wenn er an seiner Mütze einen Zettel mit der sicht- und lesbaren Aufschrift "Ich fahre schwarz" angebracht hat (OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2015, Az.: III-1 RVs 118/15).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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