Sonntag, 27. September 2015

Private Krankenversicherung – Wann kann diese die Kostenübernahme für ein Hilfsgerät ablehnen?

Die Aufwendungen für ein Hilfsmittel (im Fall ein Hörgerät) übersteigen das medizinisch notwendige Maß, wenn einerseits das Hilfsmittel zusätzliche, nicht benötigte Funktionen oder Ausstattungsmerkmale aufweist, und andererseits zugleich preiswertere, den notwendigen medizinischen Anforderungen für den jeweiligen Versicherungsnehmer entsprechende Hilfsmittel ohne diese zusätzlichen Funktionen oder Ausstattungsmerkmale zur Verfügung stehen (BGH, Urteil vom 22. April 2015 - IV ZR 419/13).

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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