Freitag, 18. September 2015

Unlesbar geschrieben – Testament ist unwirksam!

Ein Testament kann durch eigenhändige und unterschriebene Erklärung errichtet werden. Die Eigenhändigkeit der Errichtung setzt voraus, dass der erklärte Wille in vollem Umfang aus dem Geschriebenen hervorgeht. Zwingende Formvoraussetzung ist daher die Lesbarkeit des handgeschriebenen Testaments. Kann ein Testament selbst mit Hilfe eines Schriftsachverständigen nicht vollständig entziffert werden, so ist es unwirksam (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2015, Az.: 3 Wx 19/15).

Erbrechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen